Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Konsumentengeschäften (B2C)

1. Präambel 

Marina Sophie Flasch (in Hinkunft „Marina Sophie Flasch“ bezeichnet) ist als Coach im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung tätig. 

2. Geltungsbereich  

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Marina Sophie Flasch und ihren AuftraggeberInnen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

3. Leistungen/Pflichten Marina Sophie Flasch  
  • Der konkrete Umfang, der von Marina Sophie Flasch zu erbringenden Leistungen, wird im Einzelnen zwischen Marina Sophie Flasch und ihren AuftraggeberInnen vereinbart. Dies kann einmalige Gespräche/Coachings umfassen oder längerfristige. Auch ob Berichte über Fortschritte zu erstatten sind, wird einvernehmlich festgelegt. Wird hiezu keine Vereinbarung getroffen, gilt nur ein Abschlussgespräch als vereinbart.
  • Marina Sophie Flasch ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen auch ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, dies auch ohne Zustimmung der AuftraggeberInnen. In diesem Fall wird zwischen AuftraggeberIn und Dritten kein Vertragsverhältnis begründet.
  • Marina Sophie Flasch ist bei der Erbringung ihrer Leistungen weisungsfrei und liegt die Gestaltung der Beratung ausschließlich bei ihr. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder eine bestimmte Arbeitszeit der AuftraggeberInnen gebunden.
4. Pflichten der AuftraggeberInnen  
  • Die AuftraggeberInnen sind verpflichtet, ohne gesonderte Aufforderung durch Marina Sophie Flasch ihr sämtliche für die Erbringung ihrer Leistungen wesentlichen Informationen (insbesondere über die Einrichtung eines Betriebsrates oder Ähnliches) so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass Marina Sophie Flasch ihre Leistungen im dem zu vereinbarenden zeitlichen Rahmen erbringen kann.
  • Die AuftraggeberInnen informieren Marina Sophie Flasch über sämtliche bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Beratungen, sofern es für die Erbringung der Leistungen von Marina Sophie Flasch erforderlich ist oder Überschneidungen gegeben sind.
5. Gewährleistung/Haftung
  • Marina Sophie Flasch haftet nicht für den Eintritt eines konkreten Erfolgs. Die AuftraggeberInnen sind in Kenntnis, dass der Erfolg von Beratungsleistungen ausschließlich vom Berantenden abhängt. Frau Marina Sophie Flasch leistet lediglich dafür Gewähr, dass sie sich bemühen wird, den gewünschten Erfolg herbeizuführen und dass sie hiezu Methoden anwendet, die dem Stand der Technik unterliegen. 
  • Sofern Marina Sophie Flasch sich Dritter bedient und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bestehen, tritt Marina Sophie Flasch derartige Ansprüche bereits jetzt an die AuftraggeberInnen ab, sodass die Ansprüche direkt beim Dritten geltend gemacht werden kann. 
6. Zahlungsbedingungen 

a) Zahlungsmodalitäten

  • Wird nichts anderes vereinbart, ist das Honorar von Marina Sophie Flasch vor Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig. Marina Sophie Flasch ist auch berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem Fortschritt entsprechende Akonto zu verlangen. Die Honorarnoten sind sodann sofort nach Rechnungslegung fällig.
  • Marina Sophie Flasch ist weiters berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln und stimmen die AuftraggeberInnen diesem zu.

b) Zahlungsverzug

  • Geraten AuftraggeberInnen mit der Zahlung in Verzug, so ist Marina Sophie Flasch berechtigt, sofern nach Mahnung und entsprechender Nachfristsetzung weiterhin keine Zahlung einlangt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  • Zwischen den Vertragsparteien werden die gesetzlichen Verzugszinsen vereinbart.
  • Weiters sind AuftraggeberInnen verpflichtet, Marina Sophie Flasch sämtliche mit der Einbringlichmachung einhergehenden Kosten (insbesondere Mahn- und Inkassokosten) zu ersetzen.

c) Wertsicherung

  • Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des vereinbarten Honorars vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.
  • Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient jene Indexzahl, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags errechnet wurde. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten von bis zu einschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Honorarbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
7. Geheimhaltung/Datenschutz
  • Marina Sophie Flasch verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Ausübung ihrer Tätigkeit oder auch bereits davor zur Kenntnis gelangten Daten geheim zu halten. Eine Weitergabe von Daten ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der AuftraggeberInnen zulässig.
  • Marina Sophie Flasch wird von dieser Geheimhaltung gegenüber all jenen Personen entbunden, denen gegenüber sie im Auftrag der ArbeitgeberInnen Leistungen zu erbringen hat, sofern und soweit dies zur Erbringung der Leistungen von Marina Sophie Flasch erforderlich ist.
  • Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf das Ende des Auftragsverhältnis zwischen Marina Sophie Flasch und die AuftraggeberInnen hinaus und besteht insbesondere auch im Fall gesetzlicher Aussageverpflichtung.
  • Für den Fall, dass Marina Sophie Flasch Leistungen an Dritte übergibt, verpflichtet sich Marina Sophie Flasch, die angeführte Geheimhaltungsverpflichtung auch an diese Personen zu überbinden.
  • Marina Sophie Flasch oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, personenbezogene Daten zum Zwecke der Erfüllung der von ihr zu erbringenden Leistungen und ausschließlich soweit dies notwendig und erforderlich ist, zu verarbeiten. Die AuftraggeberInnen leisten Gewähr dafür, dass sämtliche erforderlichen, gesetzlichen Maßnahmen (beispielsweise Zustimmungserklärung etc) vorliegen.
8. Vertragsdauer/Vertragsbeendigung
  • Das Auftragsverhältnis endet mit dem Abschluss des Projekts oder Endrechnungslegung durch Marina Sophie Flasch.
  • Ungeachtet dessen kann der Vertrag aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Dies insbesondere, wenn
    • eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt oder
    • eine Vertragspartei in Zahlungsverzug gerät oder
    • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei bestehen, insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
  • Beauftragen die AuftraggeberInnen Marina Sophie Flasch mit einer dauerhaften Begleitung ohne, dass ein konkreter Erfolg oder ein Ende vereinbart wird, so sind die Vertragsparteien berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils am Monatsletzten zu kündigen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bereich B2B

1. PRÄAMBEL

    Marina Sophie Flasch (in Hinkunft „Marina Sophie Flasch“ bezeichnet) ist als Unternehmenscoach (Bereich: Personal) und als Coach im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung tätig. 

    2. geltungsbereich
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Marina Sophie Flasch und ihren AuftraggeberInnen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 
    • Widerstreitende Allgemeine Geschäftsbedingungen von AuftraggeberInnen sind ungültig, es sei denn, diese werden von Marina Sophie Flasch ausdrücklich anerkannt.
    3. Leistungen/Pflichten Marina Sophie Flasch 
    • Der konkrete Umfang, der von Marina Sophie Flasch zu erbringenden Leistungen, wird im Einzelnen zwischen Marina Sophie Flasch und ihren AuftraggeberInnen vereinbart. Dies kann einmalige Gespräche/Coachings umfassen oder längerfristige. Auch ob Berichte über Fortschritte zu erstatten sind, wird einvernehmlich festgelegt. Wird hiezu keine Vereinbarung getroffen, gilt nur ein Abschlussgespräch als vereinbart.
    • Marina Sophie Flasch ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen auch ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, dies auch ohne Zustimmung der AuftraggeberInnen. In diesem Fall wird zwischen AuftraggeberIn und Dritten kein Vertragsverhältnis begründet. Die AuftraggeberIn verpflichtet sich, während oder binnen 3 Jahren nach Abschluss der Tätigkeiten von Marina Sophie Flasch mit dem Dritten keine Vertragsbeziehung einzugehen, sofern Marina Sophie Flasch dem nicht ausdrücklich, schriftlich zugestimmt hat.
    • Marina Sophie Flasch ist bei der Erbringung ihrer Leistungen weisungsfrei und liegt die Gestaltung der Beratung ausschließlich bei ihr. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder eine bestimmte Arbeitszeit der AuftraggeberInnen gebunden.
    4. Pflichten der AuftraggeberInnen
    • Die AuftraggeberInnen sind verpflichtet, ohne gesonderte Aufforderung durch Marina Sophie Flasch ihr sämtliche für die Erbringung ihrer Leistungen wesentlichen Informationen (insbesondere über die Einrichtung eines Betriebsrates oder Ähnliches) so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass Marina Sophie Flasch ihre Leistungen im dem zu vereinbarenden zeitlichen Rahmen erbringen kann.
    • Die AuftraggeberInnen sind weiters verpflichtet, Marina Sophie Flasch Zugang zu sämtlichen Bereichen des Unternehmens zu gewähren, die für die Erfüllung der von ihr übernommenen Leistungen notwendig sind.
    • Die AuftraggeberInnen informieren Marina Sophie Flasch über sämtliche bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Beratungen, sofern es für die Erbringung der Leistungen von Marina Sophie Flasch erforderlich ist oder Überschneidungen gegeben sind.
    • Für den Fall, dass die Leistung von Marina Sophie Flasch nicht nur die AuftraggeberInnen sondern Dritte, insbesondere im Unternehmen tätige Personen/MitarbeiterInnen/BetriebsrätInnen, sind die AuftraggeberInnen verpflichtet, intern entsprechend zeitgerecht, jedenfalls vor Aufnahme der Tätigkeit durch Marina Sophie Flasch , zu informieren, dass Beratungsleistungen von Marina Sophie Flasch erbracht werden.
    5. Gewährleistung/Haftung
    • Marina Sophie Flasch haftet nicht für den Eintritt eines konkreten Erfolgs. Die AuftraggeberInnen sind in Kenntnis, dass der Erfolg von Beratungsleistungen ausschließlich vom Berantenden abhängt. Frau Marina Sophie Flasch leistet lediglich dafür Gewähr, dass sie sich bemühen wird, den gewünschten Erfolg herbeizuführen und dass sie hiezu Methoden anwendet, die dem Stand der Technik unterliegen. Ansprüche auf Gewährleistung erlöschen 6 Monaten nach Erbringen der nach Ansicht der AuftraggeberInnen mangelhaften Leistung.
    • Schadenersatzansprüche werden – sofern gesetzlich möglich – zur Gänze ausgeschlossen. Dies gilt – da gesetzlich nicht zulässig – nicht für Personenschäden, die durch grobes Verschulden herbeigeführt wurden. In diesem Fall sind die Schadenersatzansprüche der Höhe nach mit dem von Marina Sophie Flasch vereinbarten Honorar begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die AuftraggeberInnen haben den Beweis des schuldhaften Verhaltens zu erbringen.
    • Sofern Marina Sophie Flasch sich Dritter bedient und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bestehen, tritt Marina Sophie Flasch derartige Ansprüche bereits jetzt an die AuftraggeberInnen ab, sodass die Ansprüche direkt beim Dritten geltend gemacht werden. 
    6. Zahlungsbedingungen
    • a) Zahlungsmodalitäten
    • Wird nichts anderes vereinbart, ist Marina Sophie Flasch nach Abschluss der Tätigkeit berechtigt, das vereinbarte Honorar abzurechnen. Marina Sophie Flasch ist auch berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem Fortschritt entsprechende Akonto zu verlangen. Die Honorarnoten sind sofort nach Rechnungslegung fällig.
    • Marina Sophie Flasch ist weiters berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln und erklären sich die AuftraggeberInnen 
    • b) Zahlungsverzug
    • Geraten AuftraggeberInnen mit der Zahlung in Verzug, so ist Marina Sophie Flasch berechtigt, sofern nach Mahnung und entsprechender Nachfristsetzung weiterhin keine Zahlung einlangt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
    • Zwischen den Vertragsparteien werden Verzugszinsen gem. § 456 öUGB vereinbart.
    • Weiters sind AuftraggeberInnen verpflichtet, Marina Sophie Flasch sämtliche mit der Einbringlichmachung einhergehenden Kosten (insbesondere Mahn- und Inkassokosten) zu ersetzen.
    • c) Wertsicherung
    • Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des vereinbarten Honorars vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.
    • Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient jene Indexzahl, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags errechnet wurde. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten von bis zu einschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Honorarbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
    7. Geheimhaltung/Datenschutz
    • Marina Sophie Flasch verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Ausübung ihrer Tätigkeit oder auch bereits davor zur Kenntnis gelangten Daten, geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, sowie jede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der AuftraggeberInnen erhält, geheim zu halten. Eine Weitergabe von Daten ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der AuftraggeberInnen zulässig.
    • Marina Sophie Flasch wird von dieser Geheimhaltung gegenüber all jenen Personen entbunden, denen gegenüber sie im Auftrag der ArbeitgeberInnen Leistungen zu erbringen hat, sofern und soweit dies zur Erbringung der Leistungen von Marina Sophie Flasch erforderlich ist.
    • Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf das Ende des Auftragsverhältnis zwischen Marina Sophie Flasch und die AuftraggeberInnen hinaus und bestehen insbesondere auch im Fall gesetzlicher Aussageverpflichtung.
    • Für den Fall, dass Marina Sophie Flasch Leistungen an Dritte übergibt, verpflichtet sich Marina Sophie Flasch , die angeführte Geheimhaltungsverpflichtung auch an diese Personen zu überbinden.
    • Marina Sophie Flasch oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, personenbezogene Daten zum Zwecke der Erfüllung der von ihr zu erbringenden Leistungen und ausschließlich soweit dies notwendig und erforderlich ist, zu verarbeiten. Die AuftraggeberInnen leisten Gewähr dafür, dass sämtliche erforderlichen, gesetzlichen Maßnahmen (beispielsweise Zustimmungserklärung etc) vorliegen.
    8. Vertragsdauer/Vertragsbeendigung
    • Das Auftragsverhältnis endet mit dem Abschluss des Projekts und der Rechnungslegung durch Marina Sophie Flasch .
    • Ungeachtet dessen kann der Vertrag aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Dies insbesondere, wenn
      • eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt oder
      • eine Vertragspartei in Zahlungsverzug gerät oder
      • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei bestehen, insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
    • Beauftragen die AuftraggeberInnen Marina Sophie Flasch mit einer dauerhaften Begleitung ohne, dass ein konkreter Erfolg oder ein Ende vereinbart wird, so sind die Vertragsparteien berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils am Monatsletzten zu kündigen. 
    9. Rechtswahl/Gerichtsstand
    • Die Vertragsparteien vereinbaren für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit die Zuständigkeit des am Sitz der Marina Sophie Flasch sachlich zuständigen Gerichts.
    • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sowie der Incoterms und der Verweisungsnormen, als vereinbart.